Jedes Land hat eigene Richtlinien beim Thema Namensgebung. Amerika ist beim Namensrecht eher locker und erlaubt auch Städtenamen oder Neuschöpfungen als Vornamen. In Portugal beispielsweise gibt es eine offizielle Liste an Namen, die Eltern ihren Kindern geben dürfen. Deutschland liegt irgendwo dazwischen. Ganz klar geregelt ist die Namensvergabe bei uns nicht. Es liegt daher manchmal im Ermessen des Standesbeamten oder Richters, ob ein Name zugelassen wird, man spricht hier auch von dem Gewohnheits- und Richterrecht. Aber es gibt durchaus einige Leitfäden und Vorschriften, an denen sich Eltern orientieren können und nach denen das Standesamt entscheidet.
Wir haben für euch hinter die Kulissen des deutschen Namensrechts geschaut und alle wichtigen Informationen zur rechtlichen Seite für euch gesammelt.
Wie lange habe ich Zeit, bis ich mich für einen Namen für mein Kind entscheiden muss?
Innerhalb von einer Woche muss die Geburt eines Kindes beim Standesamt gemeldet werden. Gebt ihr dort auch einen Vornamen an, so bekommt ihr eine Geburtsurkunde und der Name ist unwiderruflich (es gibt aber wie immer hier auch Sonderfälle, z.B. bei Schreibfehlern). Könnt ihr euch (nach neun Monaten Schwangerschaft) und innerhalb der ersten Woche nach der Geburt noch nicht für einen Namen entscheiden, dann stellt das Standesamt nur eine Geburtsbescheinigung aus und ihr habt dann noch maximal 4 Wochen Zeit, um euch Gedanken über einen passenden Vornamen zu machen. Nach Ablauf eines Monats ohne Name wird der Fall dem Familiengericht gemeldet und der Richter überträgt dann einem Elternteil das Namensbestimmungsrecht.
Einer der wichtigsten Punkte des deutschen Namensrechts: der Name darf das Persönlichkeitsrecht Deines Kindes nicht verletzen. Das heißt, dass ein Name, der Dein Kind lächerlich machen würde, anstößig, verunglimpfend oder beleidigend ist, nicht erlaubt ist. Außerdem muss der gewünschte Name als Vorname erkennbar sein.
Namen, die sofort negative Assoziationen hervorrufen, werden beim Standesamt nicht zugelassen. Dazu gehören die Namen Judas und Satan. Der Name Adolf ist in Deutschland übrigens nicht verboten. Allerdings kann Adolf als Vorname abgelehnt werden, wenn bei den Eltern rechtsextremistische Tendenzen vermutet werden.
Muss ich meinem Kind einen eindeutig männlichen oder weiblichen Namen geben? Es ist seit 2008 nicht mehr verpflichtend, dass ein Vorname eindeutig männlich oder weiblich sein muss. Allerdings empfehlen die meisten Standesämter, dass man bei einem unisex Erstnamen, z.B. Kim, einen zweiten Vornamen vergibt, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.
Wie viele Namen sind in Deutschland erlaubt?
5 ist in der Regel die maximale Anzahl an Vornamen, die von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten problemlos eingetragen wird. Alles, was darüber hinaus geht, könnte schwer werden. Es gibt hierzu aber kein Gesetz. Die Reihenfolge der Namen ist übrigens nicht wichtig, sie stehen gleichwertig nebeneinander. Auch der Zweit- oder Drittname kann der Rufname sein, also der Vorname, mit dem Dein Kind angesprochen wird. Mag euer Kind den von euch gewählten ersten Namen später einmal nicht, so kann es einen der anderen Namen als seinen Rufnamen wählen. Ein guter Grund, mehr als einen Namen zu vergeben.
Zwei Namen, die mit einem Bindestrich miteinander verbunden sind, gelten als ein Name. Eine Marie-Luise muss darum auch mit beiden Namen unterschreiben, damit die Unterschrift rechtsgültig ist, nur der erste Name Marie reicht in dem Fall nicht.
Wenn Dir ein Namen zu lang ist, darfst Du auch die Kurzform als Vorname eintragen lassen, z.B. Max statt Maximilian. Koseformen sind allerdings nicht erlaubt. Tina ist beispielsweise die Kurzform von Christina und erlaubt, Trinchen geht nicht, denn das ist die Koseform. So kannst Du Dein Kind also nur inoffiziell nennen.
Nicht erlaubt ist es, einen Familiennamen als Vornamen eintragen zu lassen. Eine Ausnahme sind sehr seltene Nachnamen, wie z.B. Wannek, oder Nachnamen, die mit Vornamen identisch sind, wie Gerhart. Auch der skandinavische Name Anderson, eigentlich ein Nachname, ist als Vorname zugelassen, da die Endung -son inzwischen in Deutschland gebräuchlich ist. Und natürlich darf man keinen Vornamen wählen, der mit dem Nachnamen identisch ist. Dass Dein Kind Martin Martin heißen wird, ist also unmöglich.
Auch wenn es bestimmt sowieso keinen Eltern einfallen würde, ihren Kindern ein und den selben Namen zu geben, ist dies auch offiziell nicht erlaubt. Allerdings könnt ihr den Namen des großen Bruders dem kleinen Bruder als Zweit- oder Drittnamen geben.
Geographischen Namen werden als Vorname nicht zugelassen. Du kannst Deinem Kind also keinen Städtenamen geben und es z.B. Hamburg nennen. Einige Ortsnamen haben sich aber trotzdem durchgesetzt, wie z.B. Brooklyn oder Chelsea. Markennamen, wie Ikea oder Audi, sind ebenfalls unzulässig, es sei denn sie sind mit Vornamen identisch, wie z.B. Sunil oder Milka. Auch verboten sind Bezeichnungen für Tiere oder Tiergattungen. Eine Ausnahme ist hier z.B. Wolf, eine Kurzform von Wolfgang oder Wolfram. Ein Tipp: hier findest du einige Namen, die ein Tier in der Bedeutung versteckt haben sowie Vögel als Vornamen.
Du denkst, wenn Du schon keinen Adelstitel durch den Nachnamen weitergeben kannst, dann versuchst Du es über den Vornamen? Das geht leider leider nicht… “Lord”, “Prinzessin” oder die adelige Aufzählung I, II, III sind in Deutschland verboten und auch die in den USA gebräuchliche Beigabe “Junior”.
Gefällt einer Deutschen oder einem Deutschen der eigene Vorname irgendwann nicht mehr, kann er oder sie ihn nicht einfach ändern. Hierfür müssen schwerwiegende persönliche Gründe der Fall sein, wie beispielsweise die Umwandlung des Geschlechts. Anders ist das z.B. in Österreich. Hier kann man gegen eine Gebühr seinen Vornamen und sogar seinen Nachnamen ändern. Zum Beispiel kann man nach der Hochzeit eine Kombination aus beiden Nachnamen als gemeinsamen zukünftigen Nachnamen wählen und keiner muss sich für den des Partners entscheiden. Auch die schwedischen Gesetze sehen die Namensänderung lockerer. Mit der Volljährigkeit dürfen Schwed:innen ihren Rufnamen selbst bestimmen.
Zu viel Fantasie kann man bei der Namenswahl nicht walten lassen. Hier findest Du Namen, mit denen es andere Eltern schon probiert haben - ohne Erfolg, denn sie sind in Deutschland verboten. Habt ihr einen sehr außergewöhnlichen Namen im Kopf, dann fragt doch am besten schon während der Schwangerschaft beim Standesamt an, wie die Chancen stehen. Auch ein Gutachten kann hier helfen, das ihr gegen eine Gebühr von ca. 40 € z.B. von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. oder von der Deutschen Gesellschaft für Namenforschung e.V. bekommt. Hilft das auch nicht, ist die allerletzte Möglichkeit der Gang vors Gericht.
Wenn ihr durch eine Heirat einen gemeinsamen Nachnamen habt, dann überträgt sich dieser automatisch auf eure Kinder. Hat sich nach der Hochzeit einer von euch beiden für einen Doppelnamen entschieden, dann bekommt euer Kind nur den einen gemeinsamen Nachnamen und nicht etwa den Doppelnamen oder den zweiten Begleitnamen.
Heiratet ihr zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Kinder bereits auf der Welt sind, dann ändert sich gegebenenfalls der Nachname der Kinder auch noch einmal.
Seid ihr nicht verheiratet, und einer von euch hat das alleinige Sorgerecht, zum Zeitpunkt der Geburt meist die Mutter, bekommt das Kind automatisch deren Familiennamen. Man kann sich aber auch einvernehmlich für den Nachnamen des anderen Elternteils entscheiden.
Habt ihr die gemeinsame Sorge vorgeburtlich beurkundet, weil ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr einen der beiden Nachnamen frei wählen. Dieser gilt dann auch für alle nachfolgenden Kinder. Ein aus beiden Nachnamen zusammengesetzter Doppelname ist nicht möglich.
Wird die gemeinsame Sorge erst beurkundet, wenn euer Kind älter als 5 Jahre alt ist und ihr wollt in dem Zusammenhang den gemeinsamen Nachnamen ändern (das muss innerhalb von drei Monaten geschehen), so muss euer Kind dem zustimmen.
Hier findet ihr außerdem unsere 15 Tipps für die Namenssuche und viele Hinweise, auf was ihr achten solltet.
Nun wünschen wir euch viel Erfolg beim Finden eines wunderschönen Namens für euer Baby. Schon Goethe sagte “ein Name ist nichts geringes” - er wird euer Kind prägen und ist ein lebenslanges Geschenk.